Zu jeder Zeit begleitet

Begleiten und Verwalten
So arbeiten wir:
Wohnen im Alter
Ihr Leben verändert sich im Laufe der Zeit. Sie haben andere Wünsche, andere Bedürfnisse. Was auch immer gerade wichtig ist in Ihrem Leben – vielleicht eine erhöhte Zugänglichkeit der Wohnräume oder versorgungsbedingte Umbauten oder gar ein altersbedingter Umzug an einen anderen Wohnort – wir sind an Ihrer Seite.
Damit Sie sich in der neuen, ungewohnten Umgebung nicht alleine zurechtfinden müssen, gehen wir die ersten Schritte mit Ihnen. Das meinen wir ganz wörtlich: Wir suchen für Sie den neuen Hausarzt, begleiten Sie beim Einkauf in den Supermarkt oder kommen auf ein erstes Frühstück bei Ihnen vorbei. Uns ist es wichtig, dass Sie sich gut fühlen, wo auch immer Sie gerade stehen.
Mit ProVitare sind sie immer in ihrem Leben.
Immobilienverwaltung mit ProVitare Immobilienmanagement
Unsere Erfahrungen mit der Immobilienverwaltung setzen wir für Sie auch vorausschauend ein und nehmen Ihnen alle anfallenden Anliegen ab. Auch im Falle eines anstehenden Verkaufs nehmen wir uns für Sie Zeit und bereiten die notwendigen Schritte vor.

Zuhause sein bedeutet für viele, einen Ort für sich gefunden zu haben. Angekommen sein. Ein Stück Heimat.
Als privater Immobilienbesitzer sorgen Sie dafür, dass Ihre Mieter genau dieses Gefühl bei Ihnen bekommen. Schön, wenn es auch für Sie ganz leicht sein kann, die Immobilie zu verwalten und die Herausforderungen des Immobilienalltags gut geregelt werden. ProVitare greift Ihnen von Anfang an unter die Arme, genau so viel, wie Sie es brauchen oder wollen.
Mit ProVitare verwalten Sie Ihre Immobilien ganz entspannt.
Neuigkeiten
Risse wegen Neubau in der Nachbarschaft
Wird auf dem Nachbargrundstück gebaut und führen die Tiefbauarbeiten zu Rissen an der eigenen Immobilie, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 15.08.2017 (Aktenzeichen 12 U...
Schadenersatz bei unberechtigter Kündigung
Wird bei einer ungerechtfertigten Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs ein Räumungsvergleich geschlossen, werden dadurch keine Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.06.2015...
Gemeinsame Müllentsorgung in Wohneigentumsanlagen
Besteht in einer Wohneigentumsanlage ein zentrales Müllentsorgungssystem, kann ein Wohnungseigentümer nicht verlangen, dass er einen eigenen Müllcontainer aufstellen darf und von den anteiligen Kosten der Gemeinschaftsanlage befreit wird. Das ergibt sich aus einem...
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