Wird auf dem Nachbargrundstück gebaut und führen die Tiefbauarbeiten zu Rissen an der eigenen Immobilie, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 15.08.2017 (Aktenzeichen 12 U 61/16).
Wird auf dem Nachbargrundstück gebaut und führen die Tiefbauarbeiten zu Rissen an der eigenen Immobilie, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 15.08.2017 (Aktenzeichen 12 U 61/16).