Besteht in einer Wohneigentumsanlage ein zentrales Müllentsorgungssystem, kann ein Wohnungseigentümer nicht verlangen, dass er einen eigenen Müllcontainer aufstellen darf und von den anteiligen Kosten der Gemeinschaftsanlage befreit wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 27.04.2017 (Aktenzeichen 2-13 S 168/16.