Zu jeder Zeit begleitet

Begleiten und Verwalten
So arbeiten wir:
Wohnen im Alter
Ihr Leben verändert sich im Laufe der Zeit. Sie haben andere Wünsche, andere Bedürfnisse. Was auch immer gerade wichtig ist in Ihrem Leben – vielleicht eine erhöhte Zugänglichkeit der Wohnräume oder versorgungsbedingte Umbauten oder gar ein altersbedingter Umzug an einen anderen Wohnort – wir sind an Ihrer Seite.
Damit Sie sich in der neuen, ungewohnten Umgebung nicht alleine zurechtfinden müssen, gehen wir die ersten Schritte mit Ihnen. Das meinen wir ganz wörtlich: Wir suchen für Sie den neuen Hausarzt, begleiten Sie beim Einkauf in den Supermarkt oder kommen auf ein erstes Frühstück bei Ihnen vorbei. Uns ist es wichtig, dass Sie sich gut fühlen, wo auch immer Sie gerade stehen.
Mit ProVitare sind sie immer in ihrem Leben.
Immobilienverwaltung mit ProVitare Immobilienmanagement
Unsere Erfahrungen mit der Immobilienverwaltung setzen wir für Sie auch vorausschauend ein und nehmen Ihnen alle anfallenden Anliegen ab. Auch im Falle eines anstehenden Verkaufs nehmen wir uns für Sie Zeit und bereiten die notwendigen Schritte vor.

Zuhause sein bedeutet für viele, einen Ort für sich gefunden zu haben. Angekommen sein. Ein Stück Heimat.
Als privater Immobilienbesitzer sorgen Sie dafür, dass Ihre Mieter genau dieses Gefühl bei Ihnen bekommen. Schön, wenn es auch für Sie ganz leicht sein kann, die Immobilie zu verwalten und die Herausforderungen des Immobilienalltags gut geregelt werden. ProVitare greift Ihnen von Anfang an unter die Arme, genau so viel, wie Sie es brauchen oder wollen.
Mit ProVitare verwalten Sie Ihre Immobilien ganz entspannt.
Neuigkeiten
Schönheitsreparaturen und Mieterwünsche
Muss ein Vermieter die Schönheitsreparaturen an einer Mietwohnung vornehmen, hat er dabei die Wünsche des Mieters zu berücksichtigen. Lediglich wenn dadurch Mehrkosten entstehen oder andere nachvollziehbare Vermieterinteressen eingeschränkt...
Kampf den Tauben
Hat ein Vermieter eine Taubenplage zu verantworten, muss er entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Aufstellen von Plastikraben reich hierfür nicht aus. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Augsburg in einem Urteil vom 16.01.2017...
Pflicht zur Streitschlichtung
Versucht ein Vermieter Streitigkeiten zwischen den Mietern durch ein gemeinsames Gespräch zu schlichten, ist der Mieter zur Teilnahme verpflichtet. Weigert er sich, kann der Vermieter ordentlich kündigen, da eine erhebliche Verletzung seiner...
Sie möchten wissen was wir für Sie tun können?
Oder Sie haben bereits ein konkretes Anliegen?
Rufen Sie einfach an
(0 25 09) 99 49 871
Rückrufbitte
Hinterlassen Sie eine Rückrufbitte
Kontaktformular
Nutzen Sie das Kontaktformular