Zu jeder Zeit begleitet

Begleiten und Verwalten
So arbeiten wir:
Wohnen im Alter
Ihr Leben verändert sich im Laufe der Zeit. Sie haben andere Wünsche, andere Bedürfnisse. Was auch immer gerade wichtig ist in Ihrem Leben – vielleicht eine erhöhte Zugänglichkeit der Wohnräume oder versorgungsbedingte Umbauten oder gar ein altersbedingter Umzug an einen anderen Wohnort – wir sind an Ihrer Seite.
Damit Sie sich in der neuen, ungewohnten Umgebung nicht alleine zurechtfinden müssen, gehen wir die ersten Schritte mit Ihnen. Das meinen wir ganz wörtlich: Wir suchen für Sie den neuen Hausarzt, begleiten Sie beim Einkauf in den Supermarkt oder kommen auf ein erstes Frühstück bei Ihnen vorbei. Uns ist es wichtig, dass Sie sich gut fühlen, wo auch immer Sie gerade stehen.
Mit ProVitare sind sie immer in ihrem Leben.
Immobilienverwaltung mit ProVitare Immobilienmanagement
Unsere Erfahrungen mit der Immobilienverwaltung setzen wir für Sie auch vorausschauend ein und nehmen Ihnen alle anfallenden Anliegen ab. Auch im Falle eines anstehenden Verkaufs nehmen wir uns für Sie Zeit und bereiten die notwendigen Schritte vor.

Zuhause sein bedeutet für viele, einen Ort für sich gefunden zu haben. Angekommen sein. Ein Stück Heimat.
Als privater Immobilienbesitzer sorgen Sie dafür, dass Ihre Mieter genau dieses Gefühl bei Ihnen bekommen. Schön, wenn es auch für Sie ganz leicht sein kann, die Immobilie zu verwalten und die Herausforderungen des Immobilienalltags gut geregelt werden. ProVitare greift Ihnen von Anfang an unter die Arme, genau so viel, wie Sie es brauchen oder wollen.
Mit ProVitare verwalten Sie Ihre Immobilien ganz entspannt.
Neuigkeiten
Mietkostenübernahme durch Jobcenter
Das Jobcenter ist lediglich verpflichtet, die Kosten für einen „angemessenen“ Wohnraum zu übernehmen. Es ist nicht verpflichtet, grundsätzlich die gesamten Kosten einer Wohnung zu übernehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem...
Modernisierungsmaßnahmen
Ein Mieter hat einen Aufzug, der auf den Podesten anhält, ebenso als Modernisierungsmaßnahme zu akzeptieren, wie die Dämmung mit feuergefährlichen EPS-Dämmplatten. Das hat das Amtsgericht Berlin Mitte am 14.06.2017 entschieden. (Aktenzeichen:...
„Rückstau“ in der Wohngebäudeversicherung
Entscheidend für den Schadensfall eines „Rückstaus“ ist nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm die Definition, die in den Versicherungsbedingungen hierfür vereinbart wurde. Hierbei ist es möglich den Rückstau so zu beschreiben, dass er nur eintritt, wenn Wasser aus...
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