Eine unbefristete Untermietererlaubnis kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass die Wohnung auf Dauer vom Hauptmieter nicht genutzt wird und auch nicht abzusehen ist, ob er überhaupt in die Wohnung zurückkehren wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.03.2017 (Aktenzeichen 65 S 285/16)