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Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
21. Juni 2018 | 18:00 - 21:00

Alter, Krankheit, Unfall – und auf einmal kann man nicht mehr für sich selbst sorgen.
• Wer trifft dann notwendige Entscheidungen?
• Wer regelt Behördengänge und Bankangelegenheiten?
• Wer entscheidet über medizinisch notwendige Maßnahmen?
Ist keine Vorsorge getroffen, sieht das Gesetz grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vor. Eine automatische Stellvertretung durch die eigene Familie oder den Partner gibt es nicht.
Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Sie in Ihren Angelegenheiten vertritt.
Rechtsanwältin Katharina Kroll aus Münster informiert über Inhalt und Voraussetzungen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. (kostenfrei)
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