Zu jeder Zeit begleitet

Begleiten und Verwalten

So arbeiten wir:

Wohnen im Alter

Ihr Leben verändert sich im Laufe der Zeit. Sie haben andere Wünsche, andere Bedürfnisse. Was auch immer gerade wichtig ist in Ihrem Leben – vielleicht eine erhöhte Zugänglichkeit der Wohnräume oder versorgungsbedingte Umbauten oder gar ein altersbedingter Umzug an einen anderen Wohnort – wir sind an Ihrer Seite.

Damit Sie sich in der neuen, ungewohnten Umgebung nicht alleine zurechtfinden müssen, gehen wir die ersten Schritte mit Ihnen. Das meinen wir ganz wörtlich: Wir suchen für Sie den neuen Hausarzt, begleiten Sie beim Einkauf in den Supermarkt oder kommen auf ein erstes Frühstück bei Ihnen vorbei. Uns ist es wichtig, dass Sie sich gut fühlen, wo auch immer Sie gerade stehen.

Mit ProVitare sind sie immer in ihrem Leben.

Immobilienverwaltung mit ProVitare Immobilienmanagement

Unsere Erfahrungen mit der Immobilienverwaltung setzen wir für Sie auch vorausschauend ein und nehmen Ihnen alle anfallenden Anliegen ab. Auch im Falle eines anstehenden Verkaufs nehmen wir uns für Sie Zeit und bereiten die notwendigen Schritte vor.

Zuhause sein bedeutet für viele, einen Ort für sich gefunden zu haben. Angekommen sein. Ein Stück Heimat.

Als privater Immobilienbesitzer sorgen Sie dafür, dass Ihre Mieter genau dieses Gefühl bei Ihnen bekommen. Schön, wenn es auch für Sie ganz leicht sein kann, die Immobilie zu verwalten und die Herausforderungen des Immobilienalltags gut geregelt werden. ProVitare greift Ihnen von Anfang an unter die Arme, genau so viel, wie Sie es brauchen oder wollen.

Mit ProVitare verwalten Sie Ihre Immobilien ganz entspannt.

Neuigkeiten

Miete: Zahlungsfrist und Kündigungsrecht

Miete: Zahlungsfrist und Kündigungsrecht

Mahnt ein Vermieter seinen Mieter wegen Mietzahlungsverzug ab, kann er ihm bis zum Ablauf der in der Abmahnung genannten Frist nicht kündigen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 26.09.2017 (Aktenzeichen 67 S 166/17) In dem...

Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses

Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses

Die Mietkaution kann vom Vermieter in Anspruch genommen werden, wenn die Forderungen unstrittig sind oder gerichtlich festgestellt wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.07.2017 (Aktenzeichen 67 S 111/17). In dem Verfahren ging es um...

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